Dyson wird Berufung gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichts einlegen
Heute hat das Gericht der Europäischen Union entschieden, dass Dyson keinen Schadenersatz wegen der Energiekennzeichnungsverordnung erhält, die für europäische Verbraucher in hohem Maße irreführend war und Dyson in unfairer Weise benachteiligte. Dem ging ein fünfjähriger Rechtsstreit voraus, in dem die Verordnung schließlich 2018 für nichtig erklärt wurde. Dyson wird gegen die heutige Entscheidung Berufung einlegen.
Das im September 2014 von der Kommission eingeführte Energielabel führte die Käufer in die Irre, indem es die Energieeffizienz von Staubsaugern mit Beutel überbewertete und die Menschen zum Kauf minderwertiger Produkte verleitete. Dies führte zu einer Benachteiligung der Dyson-Technologie, zu Umsatzeinbußen und zu höheren Kosten – auch in den Bereichen Technik, Forschung und Entwicklung.
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Ein Dyson Sprecher kommentierte das Urteil wie folgt:
Im Jahr 2017 hat der Europäische Gerichtshof, das oberste europäische Gericht, in klaren Worten dargelegt, dass die Kommission einen Staubsauger nicht gültig testen kann, wenn er staubfrei ist, und dass die Kommission mit der rechtswidrigen Vorgabe eines Tests für staubfreie Sauger gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen und die Beweise von Dyson ignoriert hat. Jetzt hat das Gericht der zweiten Instanz über die Schadensersatzklage von Dyson entschieden und scheint, obwohl es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs akzeptiert, die Geschichte neu schreiben zu wollen. Es versucht zu argumentieren, dass ein Test mit einer Staubbelastung von Staubsaugern ungenau ist. Dies ist schlichtweg falsch. Das Gericht hat die fadenscheinigen Ausreden der Kommission akzeptiert, mit denen sie sich der Verantwortung für ihr Fehlverhalten entzieht.
Das allgemeine Gericht hat entschieden, sich von der vorherigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwenden und scheint sich nicht daran zu stören, dass die Kommission ihr eigenes Recht gebrochen und Dysons Beweise ignoriert hat. Dies stellt für die Millionen von Kunden, die in die Irre geführt wurden, eine Beleidigung dar und ignoriert völlig den erheblichen Schaden, der Dyson entstanden ist und sich auf 150 Millionen Pfund beläuft. Unterdessen kommt die Kommission ungeschoren davon, nachdem sie die europäische Sackmaschinenlobby, einschließlich der großen deutschen Hersteller, durchweg begünstigt hat.
Dyson wird Berufung einlegen, da wir der Behauptung des Gerichts nicht zustimmen, dass es Zweifel an den Staubtests gab. Diese Prüfverfahren wurden schon vor Jahrzehnten von internationalen Normungsorganisationen übernommen und von Prüfstellen, Labors, Werbenormungsgremien und Gerichten in ganz Europa und der Welt angewandt, ohne dass sie in Frage gestellt wurden. Mit diesem Urteil wird ein äußerst bedenklicher Präzedenzfall für künftige Regelungen in ganz Europa geschaffen und es besteht die Gefahr, dass Verbraucher wieder einmal in die Irre geführt werden.
Eine schlechte Regulierung schadet den Verbrauchern, bremst die Innovation, gefährdet Arbeitsplätze und verlangsamt das Wachstum. Die Dyson-Technologie wurde durch das Energielabel erheblich benachteiligt, was zu Umsatzverlusten und erheblichen Konstruktions-, Forschungs- und Entwicklungskosten führte, abgesehen von dem fünfjährigen Rechtsstreit zur Aufhebung des Labels. So wurden wertvolle Zeit und Ressourcen von dem abgehalten, was wir eigentlich hätten tun sollen: neue energieeffiziente Produkte erfinden und entwickeln. Ist das wirklich der beste Weg, um Technologieunternehmen auf die Entwicklung umweltfreundlicherer Produkte auszurichten?
Die von der Europäischen Kommission aufgestellte Kennzeichnungsregelung sah vor, dass Staubsauger für die Einstufung leer und ohne Staub getestet werden. Anders als bei einigen Zyklon-Staubsaugern können sich Staubsaugerbeutel und Filter, die den Staub vom Luftstrom trennen, mit Staub zusetzen, sobald das Gerät benutzt wird, was häufig zu einem Saugverlust führt. Somit hätten Verbraucher beispielsweise ein Gerät gekauft, das angeblich die Klasse A aufweist (gemäß den EU-Tests ohne Staub), doch wenn es im Haushalt verwendet wird und mit Staub gefüllt ist, kann diese Leistung auf die Klasse G sinken.
Nach der fünfjährigen rechtlichen Anfechtung durch Dyson (2013 - 2018) und der Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof wurden die Verordnungen für rechtswidrig befunden und das Label von den Staubsaugern entfernt. In dem jüngsten Fall forderte Dyson vor dem Europäischen Gerichtshof Schadensersatz in Höhe von 150 Millionen Pfund.
Dyson hat immer wieder argumentiert, dass Obergrenzen bei der Motorleistung in Verbindung mit technologischen Fortschritten, die zu einer höheren Energieeffizienz führen, ein weitaus effektiverer Weg sind, um Innovationen voranzutreiben und die Umweltbelastung zu verringern. Energieobergrenzen fordern Unternehmen zu Innovationen heraus, um jedes Joule Energie effizienter zu nutzen. Diese Vorschriften geben ein klares Ziel vor und lassen den Unternehmen dann die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie dieses Ziel erreichen wollen.
Zeitleiste
September 2014: Das Energielabel für kabelgebundene Staubsauger wurde europaweit eingeführt, obwohl Dyson argumentierte, dass eine Begrenzung der Motorleistung der effektivste Weg zur Senkung des Energieverbrauchs von Staubsaugern sei.
11. November 2015: Das Gericht der EU verwarf die Einsprüche von Dyson und erklärte, dass staubbelastete Tests weder zuverlässig noch „reproduzierbar“ seien und daher nicht zugelassen werden könnten. Diese Entscheidung ließ die Tatsache außer Acht, dass ein staubbelastetes Prüfverfahren von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), einer internationalen Normungsorganisation, entwickelt und von Verbraucherprüfstellen und Herstellern weltweit übernommen wurde. Außerdem wurde die Tatsache ignoriert, dass andere Geräte wie Waschmaschinen, Backöfen und Geschirrspüler beladen getestet werden. Wir wiesen darauf hin, dass Dyson Tests mit verschiedenen Arten von echtem Staub und Schmutz aus dem Haushalt durchführt, darunter Hundekuchen, Cheerios (sowohl die europäische als auch die US-amerikanische Version), Staub, Flusen und Sand. Darüber hinaus führen wir Tests mit einem simulierten Betrieb durch, bei denen wir unsere Geräte fallen lassen, sie in Türen einschlagen und sie die Treppe hinunterwerfen... und zwar wiederholt.
25. Januar 2016: Dyson legte gegen das Urteil des Gerichts Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein.
11. Mai 2017: Das Gericht hat der Berufung von Dyson gegen die Entscheidung der Vorinstanz zugestimmt und in seinem Urteil festgestellt, dass bei der Prüfung, soweit technisch möglich, „eine Berechnungsmethode angewandt werden muss, die es ermöglicht, die Energieeffizienz von Staubsaugern unter Bedingungen zu messen, die den tatsächlichen Nutzungsbedingungen möglichst nahe kommen“. Der Fall wurde an das allgemeine Gericht zurückverwiesen, damit es ihn erneut prüft.
8. November 2018: Das Europäische Gericht hat die Verordnung für nichtig erklärt.
März 2019: Dyson reicht einen Antrag auf Schadenersatz ein.
Januar 2021: Mündliche Anhörung zum Schadenersatz.
Dezember 2021: Die Entscheidung ist gefallen.
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Ferry Radix
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